Warum psychische Versorgung weltweit zunehmend digital wird und was Frauen darüber wissen sollten
Online-Therapie. Mental-Health-App. DiGA. Digitales Therapieprogramm.
Wenn du dich schon einmal gefragt hast, ob das eigentlich alles dasselbe ist: Nein. Und genau da beginnt das Problem.
Denn über „digitale psychische Versorgung“ wird oft gesprochen, als wäre das eine einzige Sache. Dabei kann dahinter ein ganz normales Gespräch mit einer Psychotherapeutin per Video stecken. Oder ein fest aufgebautes Online-Programm mit therapeutischer Begleitung. Oder eine App, die du völlig allein benutzt.
Das macht einen ziemlich großen Unterschied.
Vor allem dann, wenn irgendwo steht: „Studien zeigen, dass digitale Therapie wirkt.“
Meine erste Frage wäre inzwischen:
Welche digitale Therapie genau?
Denn eine Studie über Videotherapie sagt noch nichts darüber aus, ob irgendeine Mental-Health-App auf deinem Smartphone hilft.
Schauen wir uns das deshalb einmal ohne Digitalisierungs-Hype und ohne Grundsatzdebatte an.
Erst einmal: Was meinen wir überhaupt mit „digital“?
Im Grunde begegnen dir fünf verschiedene Formen.
Videotherapie ist wahrscheinlich die bekannteste: Du sprichst mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten – nur eben per Video statt im selben Raum.
Therapeutisch begleitete Online-Programme funktionieren anders. Du arbeitest dich durch strukturierte Module und Übungen, wirst dabei aber von einer Fachperson begleitet.
Blended Care verbindet beides: persönliche therapeutische Sitzungen und digitale Elemente zwischen den Terminen.
Dann gibt es DiGA, also digitale Gesundheitsanwendungen. Sie durchlaufen ein Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), stehen im DiGA-Verzeichnis und können ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet beziehungsweise bei der Krankenkasse beantragt werden.
Und schließlich gibt es die große Welt der Mental-Health-Apps ohne therapeutische Begleitung.
Schon diese fünf Varianten zeigen:
„Digital“ sagt erst einmal erstaunlich wenig darüber aus, was du tatsächlich bekommst.
Und noch weniger darüber, wie gut genau dieses Angebot untersucht ist.
Warum begegnen uns solche Angebote überhaupt immer häufiger?
Digitale Angebote sind längst nicht mehr nur irgendein Zusatz außerhalb des Gesundheitssystems.
DiGA gibt es seit 2020 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis Ende 2025 wurden laut GKV-Spitzenverband insgesamt 1,9 Millionen DiGA verordnet oder genehmigt – über alle Erkrankungen hinweg. Seit dem Digital-Gesetz von 2024 gehören auch Schwangerschaft und Mutterschaft zu den möglichen Anwendungsbereichen.
Auch die Psychotherapie-Richtlinie berücksichtigt DiGA als mögliche Unterstützung. Und die Nationale VersorgungsLeitlinie zur unipolaren Depression beschäftigt sich mit internet- und mobilbasierten Interventionen.
Digital ist also in der Versorgung angekommen.
Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass digital besser ist.
Natürlich klingt manches zunächst praktisch: keine Anfahrt, möglicherweise flexiblere Nutzung, weniger Arbeitsausfall. Solche Vorteile werden beispielsweise auch in der englischen NICE-Bewertung genannt.
Aber dieselbe Bewertung weist auf die andere Seite hin: Nicht jeder Mensch hat die technische Ausstattung, einen guten Internetzugang oder fühlt sich im Umgang mit digitalen Angeboten sicher.
Und auch eine andere Hoffnung lässt sich nicht einfach bestätigen:
Verkürzen digitale Angebote automatisch die Wartezeit auf Psychotherapie?
Mit den Daten, die wir für diesen Artikel geprüft haben, lässt sich das nicht sagen. Beim GKV-Spitzenverband ist beispielsweise gar nicht erkennbar, ob eine DiGA während einer laufenden Therapie oder zur Überbrückung einer Wartezeit genutzt wurde.
Falls du gerade selbst auf einen Therapieplatz wartest, findest du deshalb in meinem Artikel „Kein Therapieplatz gefunden – was tun?“ die konkreteren nächsten Schritte.
Der entscheidende Unterschied: Ist jemand an deiner Seite?
Das ist einer der Punkte, die beim Lesen der Studien immer wieder auffallen.
Bei Depression empfiehlt die Nationale VersorgungsLeitlinie nicht einfach:
Hier ist ein digitales Programm, probier es mal aus.
Sie nennt mehrere Voraussetzungen: fachgerechte Diagnostik, Aufklärung und Indikationsstellung. Der Einsatz soll therapeutisch begleitet und regelmäßig überprüft werden.
Das ist wichtig.
Denn unbegleitet und digital sind nicht dasselbe wie therapeutisch begleitet und digital.
Die Leitlinie bewertet unbegleitete Interventionen bei Depression als weniger wirksam als begleitete – bei allerdings niedriger Evidenzqualität. Sie weist außerdem darauf hin, dass fehlendes Monitoring problematisch werden kann.
Anders gesagt:
Wenn es dir schlechter geht, macht es einen Unterschied, ob irgendwo eine Fachperson deinen Verlauf mitbekommt oder ob du allein mit einer App vor deinem Bildschirm sitzt.
Was wissen wir bei Depression?
Hier wird es etwas komplizierter, aber eigentlich auch interessant.
Denn selbst die Leitlinie gibt nicht für jeden Schweregrad dieselbe Empfehlung.
Bei einer leichten Depression sollen internet- und mobilbasierte Interventionen eingebettet in ein therapeutisches Gesamtkonzept angeboten werden.
Bei einer mittelgradigen Depression können sie zusätzlich zu Psychotherapie oder Antidepressiva eingesetzt werden. Werden beide Behandlungsformen abgelehnt, sollen begleitete digitale Interventionen als Alternative angeboten werden.
Bei einer schweren Depression sieht die Leitlinie digitale Programme nur ergänzend zu Antidepressiva und/oder Psychotherapie vor. Die Evidenz dafür bewertet sie als sehr niedrig.
Das ist eine wesentlich differenziertere Aussage als:
„Online-Therapie wirkt genauso gut.“
Mehrere Meta-Analysen kommen zwar bei therapeutisch begleiteten internetbasierten Verhaltenstherapien – vor allem bei Depression und Angst – zu positiven Ergebnissen. Bei Depression erreichten in begleiteten Programmen beispielsweise mehr Teilnehmende eine Besserung oder Remission als in Kontrollgruppen.
Aber daraus folgt eben nicht, dass jede App im App Store dieselbe Wirkung hat.
Und auch digitale Angebote haben Grenzen: Bei einem Teil der Menschen verschlechtern sich Symptome, und die Leitlinie weist auf häufig hohe Abbruchraten hin.
Und was ist mit Blended Care?
Blended Care finde ich schon deshalb interessant, weil hier das übliche „digital oder persönlich?“ gar nicht mehr passt.
Es heißt vielmehr: digital und persönlich.
Therapeutische Sitzungen werden dabei mit digitalen Elementen zwischen den Terminen kombiniert.
Eine Meta-Analyse zu Angst und Depression unterschied dabei zwei Varianten: Digitale Elemente, die zusätzlich zur üblichen Behandlung eingesetzt wurden, schnitten besser ab als die übliche Behandlung allein. Wenn digitale Elemente dagegen Sitzungen ersetzten, waren die Ergebnisse ähnlich wie bei der üblichen Behandlung.
Auch hier gilt allerdings: Die Datenlage ist nicht für jede Situation gleich stark.
Videotherapie: Ist der Bildschirm wirklich das Problem?
Bei Videotherapie ist die Ausgangslage noch einmal eine andere.
Hier sitzt dir nicht ein Programm gegenüber, sondern weiterhin ein Mensch. Das therapeutische Gespräch findet per Video statt statt im selben Raum.
Mehrere Studien haben deshalb untersucht, wie sich Video- und Präsenzpsychotherapie unterscheiden.
Bei depressiven Symptomen fand eine Meta-Analyse randomisierter Studien keinen bedeutsamen Unterschied in der Wirkung; auch die Abbruchquoten waren ähnlich.
Eine größere Meta-Analyse mit 57 Studien und rund 4.300 Teilnehmenden kam ebenfalls zu weitgehend gleichwertigen Behandlungseffekten – wobei die Forschenden selbst auf Grenzen der Studienlage hinweisen.
Spannend wird es bei der therapeutischen Beziehung.
Eine ältere Meta-Analyse konnte nicht zeigen, dass die Arbeitsbeziehung per Video gleichwertig zur Präsenzbehandlung ist, obwohl in allen eingeschlossenen Studien eine gute therapeutische Beziehung berichtet wurde. Eine neuere Meta-Analyse fand dagegen keinen statistisch bedeutsamen Unterschied.
Auch hier wäre also die einfache Überschrift „Videotherapie ist genauso gut“ zu groß.
Was man sagen kann:
Für bestimmte untersuchte Situationen sehen die Ergebnisse durchaus gut aus. Daraus folgt aber nicht, dass Videotherapie bei jeder Diagnose, jedem Schweregrad und für jeden Menschen gleich gut funktioniert.
Und dann gibt es noch die DiGA
Bei DiGA entsteht leicht ein weiteres Missverständnis.
Denn eine DiGA ist nicht automatisch eine bestimmte Therapieform. Der Begriff beschreibt zunächst eine Verzeichnis- und Erstattungskategorie.
Damit eine Anwendung ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden kann, durchläuft sie das Fast-Track-Verfahren beim BfArM. Dabei werden unter anderem Datenschutz, technische Eigenschaften und Nutzerfreundlichkeit geprüft.
Außerdem muss ein sogenannter positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden. Das kann ein medizinischer Nutzen oder eine patientenrelevante Verbesserung der Versorgung sein.
Allerdings gibt es eine Besonderheit:
Bei bestimmten DiGA ist zunächst eine vorläufige Aufnahme zur Erprobung möglich, obwohl dieser Nachweis noch nicht endgültig erbracht wurde. Er muss dann innerhalb der vorgesehenen Frist nachgereicht werden.
Und genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Ende 2025 waren laut GKV-Spitzenverband 58 DiGA gelistet. 55 Prozent davon richteten sich an psychische Erkrankungen.
Von insgesamt 74 bis dahin aufgenommenen DiGA hatten 14 ihren Nutzennachweis bereits bei der Aufnahme vorgelegt. 16 waren wieder gestrichen worden, weil sie keinen Nutzen belegen konnten.
Das klingt zunächst nach einer Menge Zahlen.
Die eigentlich wichtige Information steckt aber woanders:
„DiGA“ allein sagt noch nicht, wie gut eine bestimmte Anwendung für dein konkretes Problem wirkt.
Ein Review zu DiGA bei Depression fand beispielsweise eine große Spannweite bei den Effektstärken. Meist wurden die Anwendungen mit Wartelisten oder der üblichen Behandlung verglichen. Direkte Vergleiche zwischen einzelnen DiGA fehlten.
Deshalb kann man aus diesen Daten weder seriös sagen:
„DiGA wirken.“
noch:
„DiGA wirken nicht.“
Man muss die konkrete Anwendung anschauen.
Schon wieder landen wir also bei derselben Frage:
Welche ist gemeint?
Eine Mental-Health-App ist noch einmal etwas anderes
Vielleicht hast du selbst schon einmal im App Store nach „Stress“, „Angst“ oder „Depression“ gesucht.
Dort beginnt ein ganz anderer Markt.
Denn eine Mental-Health-App ist nicht automatisch eine DiGA. Und eine App ohne therapeutische Begleitung ist wiederum etwas anderes als ein begleitetes Online-Programm.
Eine Meta-Analyse von 66 randomisierten Studien fand bei App-gestützten Interventionen kleine Effekte auf depressive Symptome, generalisierte Angst und Stress. Größer waren die Effekte unter anderem bei kognitiv-verhaltenstherapeutisch aufgebauten Apps mit professioneller Begleitung und Erinnerungen.
Das passt zu dem Bild, das sich auch an anderer Stelle zeigt:
Die Begleitung ist kein unwichtiges Detail.
Deshalb wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie:
„Studien zeigen, dass Mental-Health-Apps wirken.“
Welche App? Für welches Problem? Mit oder ohne Begleitung? Bei welchem Schweregrad?
Ohne diese Fragen wissen wir eigentlich noch erstaunlich wenig.
Wenn du selbst vor einem digitalen Angebot sitzt: Frag nicht zuerst „Ist das gut?“
Vielleicht ist das die praktischste Erkenntnis aus der ganzen Recherche.
Du musst nicht anfangen, selbst Meta-Analysen zu lesen.
Aber du kannst sechs ziemlich einfache Fragen stellen:
6 Fragen vor der Nutzung eines digitalen Angebots
1. Was genau ist das eigentlich?
Videotherapie, begleitetes Programm, Blended Care, DiGA oder eine App ohne Begleitung?
2. Wer begleitet mich?
Gibt es regelmäßigen Kontakt zu einer Fachperson – oder bin ich mit dem Programm allein?
3. Für welches Problem wurde das Angebot untersucht?
Depression? Angst? Und für welchen Schweregrad?
4. Gibt es vorher eine Diagnostik?
Bei Depression sieht die Leitlinie sie vor.
5. Welche Aufgabe soll das Angebot überhaupt haben?
Behandlung? Ergänzung? Überbrückung? Selbsthilfe?
6. Und was passiert, wenn es mir schlechter geht?
Wer bemerkt das? Und an wen kann ich mich dann wenden?
Vielleicht ist das hilfreicher als jede Liste mit den „zehn besten Mental-Health-Apps“.
Denn es hilft dir nicht nur bei einem einzelnen Produkt.
Es hilft dir, Angebote selbst einzuordnen.
Was wir noch nicht gut wissen
Zu einer guten Einordnung gehört allerdings auch, nicht so zu tun, als hätten wir schon auf alles eine Antwort.
Die Studienlage hängt stark davon ab, welches digitale Angebot, welche Diagnose und welcher Schweregrad untersucht wurden. Besonders viel Forschung gibt es zu Depression und Angst.
Auch DiGA lassen sich nicht einfach untereinander vergleichen. Die Studien verwenden unterschiedliche Vergleichsgruppen und Designs; direkte Vergleiche zwischen einzelnen Anwendungen fehlen.
Und noch etwas ist für Praxis Liebenswert besonders wichtig:
Was bedeutet all das speziell für Frauen – und für Schwangerschaft, Wochenbett oder die Perinatalzeit?
Dazu gibt es Forschung. Für diesen Artikel haben wir sie aber nicht ausreichend im Volltext geprüft, um daraus eine belastbare frauenspezifische Aussage abzuleiten.
Deshalb lasse ich diese Frage lieber offen, als dir eine Sicherheit vorzutäuschen, die die hier geprüften Quellen nicht hergeben.
Auch internationale Vergleiche habe ich bewusst weggelassen. Aussagen wie „In Land X ist das längst Standard“ klingen zwar eindrucksvoll – ohne sauber geprüfte Originalquellen helfen sie uns aber nicht weiter.
Was bleibt also?
Vielleicht vor allem dies: „Digital“ ist keine Qualitätsaussage.
Ein Videogespräch mit einer Psychotherapeutin, ein therapeutisch begleitetes Programm, eine DiGA und irgendeine App aus dem App Store können alle „digital“ sein.
Trotzdem sind sie nicht dasselbe.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Angebot digital ist.
Entscheidend ist:
Was genau ist es?
Für wen wurde es untersucht?
Wer begleitet dich?
Und was wissen wir tatsächlich über seine Wirkung?
Wenn du diese Fragen stellst, bist du schon einen großen Schritt weiter als bei der pauschalen Frage:
„Funktioniert digitale psychische Versorgung?“
Denn darauf gibt es keine ehrliche Ja-oder-Nein-Antwort.
Du suchst Orientierung im Gesundheitssystem? Im kostenlosen Liebenswert Gesundheitsnavigator findest du zusätzliche Informationen zu Versorgung, Prävention und digitalen Gesundheitsangeboten.
FAQ
Ist Online-Therapie genauso wirksam wie eine Therapie vor Ort?
Das kommt darauf an, was du mit „Online-Therapie“ meinst. Bei Videotherapie zeigen Studien für bestimmte untersuchte Situationen – z.B. bei depressiven Symptomen – vergleichbare Behandlungsergebnisse zur Präsenztherapie. Auch für therapeutisch begleitete Online-Programme gibt es vor allem bei Depression und Angst positive Befunde.
Das bedeutet aber nicht, dass jede App oder jedes digitale Programm genauso wirksam ist wie Psychotherapie. Genau deshalb lohnt sich immer die Frage: Welche Form wurde eigentlich untersucht – und für wen?
Was ist der Unterschied zwischen Online-Therapie, DiGA und Mental-Health-App?
Mehr, als man zunächst denken könnte.
Bei einer Videotherapie sprichst du per Video mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten. Ein begleitetes Online-Programm besteht meist aus Modulen und Übungen, während eine Fachperson deinen Verlauf begleitet. Blended Care verbindet persönliche Sitzungen mit digitalen Elementen.
Eine DiGA ist dagegen eine digitale Gesundheitsanwendung, die ein Prüfverfahren beim BfArM durchlaufen hat und von der Krankenkasse erstattet werden kann. Und eine normale Mental-Health-App ist nicht automatisch eine DiGA – und kann völlig ohne therapeutische Begleitung funktionieren.
Kurz gesagt: „Digital“ beschreibt noch nicht, was du tatsächlich bekommst.
Bedeutet „DiGA“, dass die Wirksamkeit bewiesen ist?
Nicht automatisch in dem Sinne, wie man es vielleicht vermuten würde.
Für die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis gibt es ein Prüfverfahren beim BfArM und ein positiver Versorgungseffekt muss nachgewiesen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine DiGA aber zunächst vorläufig zur Erprobung aufgenommen werden. Der endgültige Nachweis wird dann innerhalb der vorgesehenen Frist erbracht.
Und selbst wenn für eine DiGA ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen wurde, heißt das nicht, dass deshalb alle DiGA gleich gut wirken oder für jede Person geeignet sind.
Kann ich mit einer App die Wartezeit auf einen Therapieplatz überbrücken?
Ein digitales Angebot kann möglicherweise eine Unterstützung während einer Wartezeit sein. Aus den für diesen Artikel geprüften Daten lässt sich aber nicht ableiten, dass digitale Angebote Wartezeiten tatsächlich verkürzen oder generell als geeignete Überbrückung dienen.
Wichtiger ist deshalb die konkrete Frage: Was ist das für ein Angebot, für welche Situation ist es gedacht und gibt es jemanden, der dich dabei fachlich begleitet?
Wenn du gerade keinen Therapieplatz findest, findest du im Beitrag „Kein Therapieplatz gefunden – was tun?“ konkrete nächste Möglichkeiten.
Woran erkenne ich, ob ein digitales Angebot zu meiner Situation passen könnte?
Du musst dafür keine Studien lesen. Sechs Fragen helfen schon ziemlich weit:
Was genau ist das Angebot? Wer begleitet mich? Für welches Problem und welchen Schweregrad wurde es untersucht? Gibt es vorher eine Diagnostik? Soll es Behandlung, Ergänzung, Überbrückung oder Selbsthilfe sein? Und was passiert, wenn es mir schlechter geht?
Je klarer ein Anbieter diese Fragen beantwortet, desto besser kannst du einschätzen, was du eigentlich vor dir hast.
Sind digitale Angebote auch bei einer schweren Depression geeignet?
Hier ist besondere Vorsicht wichtig. Die von uns ausgewertete Nationale VersorgungsLeitlinie zur unipolaren Depression sieht digitale Interventionen bei schwerer Depression nur zusätzlich zu Antidepressiva und/oder Psychotherapie vor. Die Evidenzqualität dafür wird als sehr niedrig bewertet.
Bei akuter Suizidalität sind die untersuchten digitalen Programme in der Regel nicht dafür gedacht; bei fast allen entsprechenden Angeboten ist Suizidalität ein Ausschlusskriterium.
Was gilt für Schwangerschaft, Wochenbett und psychische Belastungen rund um die Geburt?
Dazu gibt es Forschung – aber für diesen Artikel haben wir die frauenspezifische und perinatale Evidenz nicht ausreichend im Volltext geprüft, um daraus eine belastbare Empfehlung abzuleiten.
Deshalb wäre es unseriös, die allgemeinen Ergebnisse einfach auf Schwangerschaft oder Wochenbett zu übertragen. Diese Frage verdient eine eigene, gezielte Auswertung.
Quellen & Transparenz
Für diesen Artikel habe ich Leitlinien, Richtlinien, Berichte und wissenschaftliche Übersichtsarbeiten ausgewertet. Wo möglich, wurden die Originaldokumente im Volltext geprüft. Bei mehreren Meta-Analysen stand für diese Recherche nur die wissenschaftliche Zusammenfassung (Abstract) zur Verfügung. Deshalb formuliere ich deren Ergebnisse bewusst zurückhaltend.
Leitlinien, Richtlinien und Berichte
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Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Kurzfassung, Version 3.1 (2022). Grundlage für die Einordnung internet- und mobilbasierter Interventionen nach Schweregrad sowie für Aussagen zu Diagnostik, therapeutischer Begleitung und Monitoring. Die inzwischen vorliegende Folgeversion wurde für diesen Artikel nicht ausgewertet.
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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Psychotherapie-Richtlinie, Fassung mit Inkrafttreten vom 17.06.2026. Grundlage für die Einordnung von DiGA im Rahmen psychotherapeutischer Versorgung.
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GKV-Spitzenverband: DiGA-Bericht gemäß § 33a Abs. 6 SGB V, Berichtsjahr 2025, Stand 31.12.2025. Grundlage für die Zahlen zu Verordnungen, gelisteten und gestrichenen DiGA sowie psychischen Indikationen.
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NICE: Digitally enabled therapies for adults with depression, HealthTech Guidance HTG675, veröffentlicht 16.05.2023, aktualisiert 14.01.2025. Herangezogen zur Einordnung digital unterstützter Behandlungen bei Depression und möglicher Vor- und Nachteile digitaler Zugänge.
Wissenschaftliche Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen
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Kaminski J. et al. (2025): Digitale Gesundheitsanwendungen für depressive Störungen in Deutschland. Eine narrative Übersicht. Der Nervenarzt. DOI: 10.1007/s00115-025-01879-7. Volltext ausgewertet.
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Giovanetti AK et al. (2022): Teletherapy versus in-person psychotherapy for depression: a meta-analysis of randomized controlled trials. Telemedicine and e-Health. DOI: 10.1089/tmj.2021.0294. Abstract ausgewertet.
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Batastini AB et al. (2021): Are videoconferenced mental and behavioral health services just as good as in-person? A meta-analysis of a fast-growing practice. Clinical Psychology Review. DOI: 10.1016/j.cpr.2020.101944. Abstract ausgewertet.
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Norwood C et al. (2018): Working alliance and outcome effectiveness in videoconferencing psychotherapy: a systematic review and noninferiority meta-analysis. Clinical Psychology & Psychotherapy. DOI: 10.1002/cpp.2315. Abstract ausgewertet.
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Seuling PD et al. (2024): Therapeutic alliance in videoconferencing psychotherapy compared to psychotherapy in person: a systematic review and meta-analysis. Journal of Telemedicine and Telecare. DOI: 10.1177/1357633X231161774. Abstract ausgewertet.
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Carlbring P et al. (2018): Internet-based vs. face-to-face cognitive behavior therapy for psychiatric and somatic disorders: an updated systematic review and meta-analysis. Cognitive Behaviour Therapy. DOI: 10.1080/16506073.2017.1401115. Abstract ausgewertet.
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Hedman-Lagerlöf E et al. (2023): Therapist-supported Internet-based cognitive behaviour therapy yields similar effects as face-to-face therapy for psychiatric and somatic disorders. World Psychiatry. DOI: 10.1002/wps.21088. Abstract ausgewertet.
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Karyotaki E et al. (2018): Do guided internet-based interventions result in clinically relevant changes for patients with depression? An individual participant data meta-analysis. Clinical Psychology Review. DOI: 10.1016/j.cpr.2018.06.007. Abstract ausgewertet.
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Andersson G et al. (2019): Internet-delivered psychological treatments: from innovation to implementation. World Psychiatry. DOI: 10.1002/wps.20610. Abstract ausgewertet.
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Velthuizen SLM et al. (2026): The effectiveness of supplemental and replacement blended cognitive behavioral therapy for internalizing disorders: a meta-analysis. DOI: 10.1080/16506073.2025.2583114. Abstract ausgewertet.
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Linardon J et al. (2019): The efficacy of app-supported smartphone interventions for mental health problems: a meta-analysis of randomized controlled trials. World Psychiatry. DOI: 10.1002/wps.20673. Abstract ausgewertet.
Weiterführend: Das offizielle DiGA-Verzeichnis wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Stand der Recherche: Oktober 2026. Leitlinien, Regelungen und Studienlage können sich verändern. Die Evidenz speziell für Frauen sowie für Schwangerschaft, Wochenbett und Perinatalzeit wurde für diesen Artikel nicht ausreichend im Volltext geprüft. Deshalb werden daraus bewusst keine frauenspezifischen Wirksamkeitsaussagen abgeleitet.
Dieser Artikel ist Teil einer größeren Entwicklung: der weltweiten Digitalisierung psychischer Versorgung. Das Zukunftslabor Frauengesundheit ordnet ein, was hier sichtbar wird - Versorgungslücken, digitale Angebote und die wachsende Bedeutung von Orientierung und Gesundheitskompetenz.
→ Zur Einordnung im Zukunftslabor
Autorin: Bettina Müller-Farné - Redaktion Praxis Liebenswert